Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 77 Beendigung der mit dem Amt verbundenen Nebentätigkeit

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 77 Beendigung der mit dem Amt verbundenen Nebentätigkeit

Endet das Beamtenverhältnis so enden, wenn im Einzelfalle nichts anderes bestimmt wird, auch die Nebenämter und Nebenbeschäftigungen, die dem Beamten im Zusammenhang mit seinem Hauptamt übertragen sind oder die er auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstvorgesetzten übernommen hat.                          

 

 

 

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

Zu § 77 Beendigung der mit dem Amt verbundenen Nebentätigkeit

1. Ein Zusammenhang mit dem Hauptamt besteht insbesondere dann, wenn das Nebenamt oder die Nebenbeschäftigung durch Rechtsvorschrift oder durch eine Verwaltungsvorschrift, die nicht nur für einen oder mehrere Einzelfälle gilt, mit der Inhaberin oder dem Inhaber eines bestimmten Amtes verbunden ist oder wenn das Nebenamt oder die Nebenbeschäftigung der Beamtin oder dem Beamten übertragen ist, weil sie oder er Inhaberin oder Inhaber des Hauptamtes war.

2. Die Nebentätigkeit endet nach § 77 nur dann, wenn sie der Beamtin oder dem Beamten beim Land, bei einer Gemeinde, einem Landkreis oder einer anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person nach landesrechtlichen Bestimmungen übertragen worden ist. Die Rechtsfolge des § 77 tritt somit insbesondere nicht ein bei Tätigkeiten in Organen privatrechtlicher Unternehmen (z.B. Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft); das Ausscheiden aus dem Organ richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Soweit die Rechtsfolge des § 77 nicht eintritt, ist darauf hinzuwirken, dass die Beendigung der Nebentätigkeit zum Zeitpunkt der Beendigung des Beamtenverhältnisses vereinbart wird.

3.1 Die Nebentätigkeit endet in den Fällen der Nr.2 Satz 1 kraft Gesetzes; einer besonderen Entscheidung der oder des Dienstvorgesetzten bedarf es insoweit nicht. Die Beamtin oder der Beamte scheidet auch dann aus der Nebentätigkeit ohne weiteres aus, wenn sie ihr oder ihm für eine Zeit übertragen worden ist, die über den Zeitpunkt der Beendigung des Beamtenverhältnisses hinausgeht. Die oder der Dienstvorgesetzte teilt der Beamtin oder dem Beamten die Beendigung der Nebentätigkeit mit.

3.2 Die oder der Dienstvorgesetzte hat die Beendigung des Beamtenverhältnisses unverzüglich der Stelle, bei der die Beamtin oder der Beamte die Nebentätigkeit ausübt, unter Hinweis auf die Rechtsfolge des § 77 mitzuteilen.

3.3 Soll ausnahmsweise die Nebentätigkeit über die Beendigung des Beamtenverhältnisses hinaus fortdauern, bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Anordnung der oder des Dienstvorgesetzten. Die Anordnung ist unmittelbar vor Beendigung des Beamtenverhältnisses zu treffen; sie ist an die Zustimmung der Beamtin oder des Beamten gebunden.

4.1 Übt die Beamtin oder der Beamte eine Nebentätigkeit in einem Organ eines Unternehmens auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten aus, ist die Beendigung des Beamtenverhältnisses unverzüglich dem MF im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Verwaltung von Landesbeteiligungen mitzuteilen. Will dieses ausnahmsweise nicht das Ausscheiden der Beamtin oder des Beamten aus dem Organ veranlassen, stellt es hierfür das Einvernehmen mit der oder dem Dienstvorgesetzten her.

4.2 Endet eine andere auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit nicht nach § 77 oder auf Grund besonderer Vereinbarung (Nr.2 Satz3), wirkt die oder der Dienstvorgesetzte auf die Beendigung der Nebentätigkeit aus Anlass der Beendigung des Beamtenverhältnisses hin. Die oder der Dienstvorgesetzte kann hiervon ausnahmsweise absehen.

4.3 Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, einem Verlangen der oder des Dienstvorgesetzten, die Nebentätigkeit zu beenden, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachzukommen. Von dem Verlangen ist das MF in Kenntnis zu setzen, wenn es sich um eine Nebentätigkeit i.S. der Nr.4.1 Satz 1 handelt.

5. § 77 und Nr.4 gelten auch bei Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

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Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


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