Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 47 Einstweiliger Ruhestand

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 47 Einstweiliger Ruhestand

(1) Ein Beamter auf Lebenszeit oder auf Zeit kann in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn dies gesetzlich bestimmt ist.

(2) Ein Beamter auf Lebenszeit kann durch Beschluss der Landesregierung jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn er das Amt ?

1. eines Staatssekretärs,
2. des Präsidenten des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz,
3. des Verfassungsschutzpräsidenten,
4. des Leiters der Pressestelle der Landesregierung oder
5. eines Polizeipräsidenten
 
bekleidet.

(3) Für den einstweiligen Ruhestand gelten die Vorschriften über den Ruhestand, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.              

 

 

 

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

Zu § 47 Einstweiliger Ruhestand

Beamtinnen oder Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, sind Ruhestandsbeamtinnen oder -beamte; auf sie finden die besonderen Vorschriften der §§ 48, 50, 51 Abs. 3, des § 53 Satz 2, im übrigen die für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte allgemein geltenden Vorschriften Anwendung. 


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