Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 75d Abrechnung über Nebentätigkeitsvergütung

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 75d Abrechnung über Nebentätigkeitsvergütung

Der Beamte hat unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres seinem Dienstvorgesetzten eine Abrechnung vorzulegen über die Vergütungen für in dem Kalenderjahr ausgeübte Nebentätigkeiten

1. im Sinne von § 75a Abs.1,
2. in den Fällen des § 75c, wenn das zu entrichtende Entgelt in einem Vomhundertsatz der Vergütung bemessen wird.

Die oberste Dienstbehörde kann kürzere Fristen festsetzen. § 75a Abs.4 gilt entsprechend.                          

 

 

 

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

Zu § 75d Abrechnung über Nebentätigkeitsvergütung

1.1 Die Verpflichtung der Beamtin oder des Beamten zur Abrechnung der Vergütung für eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst oder für eine Nebentätigkeit auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten besteht unabhängig davon, ob die Höchstgrenze nach § 75a Abs.2 oder § 75b Abs.2 Satz 2 überschritten worden ist, sowie in allen Fällen, in denen das Nutzungsentgelt nach einem Vomhundertsatz der Vergütung bemessen wird. Einer besonderen Aufforderung durch die oder den unmittelbaren Dienstvorgesetzten bedarf es nicht; sie oder er hat jedoch den Eingang der Abrechnung zu überwachen.

1.2 Die Abrechnung ist nach Ablauf des Kalenderjahres vorzulegen, sobald die Vergütung für das abgelaufene Kalenderjahr gezahlt worden ist und sobald in den Fällen des § 75a Abs.1 ggf. außerdem die Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen i.S. des § 75a Abs.3 feststeht. Verzögert sich die Abrechnung wesentlich über das Ende des Kalenderjahres hinaus, hat die Beamtin oder der Beamte spätestens zum 1.Juli des folgenden Kalenderjahres eine vorläufige Abrechnung vorzulegen, auf deren Grundlage ggf. ein Betrag zur Zahlung eines Abschlages auf die abzuliefernde Vergütung oder das zu entrichtende Nutzungsentgelt festzusetzen ist.

2.1 Bei Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn ist die Vergütung abzurechnen, die die Beamtin oder der Beamte für eine bis zum Zeitpunkt der Abordnung oder Versetzung ausgeübte Nebentätigkeit erhalten hat; im übrigen finden die beim neuen Dienstherrn geltenden Nebentätigkeitsvorschriften auf die Beamtin oder den Beamten während der Dauer der Abordnung oder vom Zeitpunkt der Versetzung an Anwendung. Satz 1 Halbsatz 1 gilt bei Beendigung des Beamtenverhältnisses entsprechend. Die Abrechnung ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt vorzulegen, zu dem die Beamtin oder der Beamte abgeordnet, versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist; Nr.1.2 Satz 2 gilt sinngemäß.

2.2 Wird die Beamtin oder der Beamte von einem anderen Dienstherrn abgeordnet oder versetzt, ist auch die Vergütung für die zuvor im Kalenderjahr ausgeübte Nebentätigkeit mit abzurechnen, es sei denn, dass die Vergütung nach dem Recht des früheren Dienstherrn nicht der Ablieferungspflicht unterliegt. Ein an den früheren Dienstherrn abgelieferter Betrag ist bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einem Dienstherrnwechsel im Wege der Entlassung beim früheren und Einstellung beim neuen Dienstherrn.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

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Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


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