Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz - Übersicht -

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Für Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Niedersachsen gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine Fassung des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (Stand: 13.09.2007) finden Sie hier:

 

Inhaltsübersicht:

§ 1 Bildung von Personalvertretungen; Geltungsbereich

§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit; Neutralität

§ 3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

§ 4 Beschäftigte

§ 5 Bildung von Gruppen

§ 6 Dienststelle

§ 7 Gemeinsame Dienststelle 

§ 8 Dienststellenleitung; Vertretung

§ 9 Schweigepflicht

§ 10 Wahl von Personalräten

§ 11 Wahlberechtigung

§ 12 Wahl von Personalräten

§ 13 Zahl oder Personalratsmitglieder

§ 14 Gruppenvertretung

§ 15 Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer

§ 16 Allgemeine Wahlgrundsätze; Gruppenwahl; gemeinsame Wahl

§ 17 Wahlvorschläge  

§ 18 Wahlvorstand

§ 19 Aufgaben des Wahlvorstandes

§ 20 Schutz der Wahl; Kostenlast der Dienststelle

§ 21 Anfechtung der Wahl

§ 22 Zeitpunkt der Personalratswahl; Ende der regelmäßigen Amtszeit

§ 23 Vorzeitige Neuwahl des Personalrats

§ 24 Ausschluss eines Mitgliedes und Auflösung des Personalrats durch gerichtliche Entscheidung

§ 25 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat

§ 26 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat; zeitweilige Verhinderung

§ 27 Eintritt von Ersatzmitgliedern

§ 28 Vorsitz

§ 29 Einberufung der Personalratssitzungen

§ 30 Durchführung der Personalratssitzungen

§ 31 Beschlüsse des Personalrats

§ 32 Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und Gruppenangelegenheiten

§ 33 Aussetzung von Personalratsbeschlüssen

§ 34 Sitzungsniederschrift

§ 35 Geschäftsordnung

§ 36 Sprechstunden

§ 37 Kosten

§ 38 Verbot der Entgelterhebung

§ 39 Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung

§ 40 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 41 Schutzvorschriften

§ 42 Personalversammlung

§ 43 Einberufung; Tätigkeitsbericht

§ 44 Zeitpunkt

§ 45 Befugnisse der Personalversammlung

§ 46 Teilnahme der Dienststelle sowie weiterer Personen

§ 47 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretungen

§ 48 Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen

§ 49 Gesamtpersonalrat

§ 50 Bildung; Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 51 Zusammensetzung

§ 52 Wahlvorschriften; Amtszeit

§ 53 Vorsitz; Geschäftsführung

§ 54 Aufgaben und Befugnisse

§ 55 Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 56 Zusammenarbeit mit dem Personalrat

§ 57 Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung an Sitzungen der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats

§ 58 Schutzvorschriften für Auszubildende

§ 59 Allgemeine Aufgaben des Personalrats

§ 60 Informationsrecht des Personalrats

§ 61 Behandlung personenbezogener Unterlagen

§ 62 Gemeinsame Besprechungen

§ 63 Unzulässige Maßnahmen

§ 64 Umfang der Mitbestimmung

§ 65 Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen

§ 66 Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen

§ 67 Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen

§ 68 Mitbestimmungsverfahren

§ 69 Initiativrecht des Personalrats

§ 70 Verfahren bei Nichteinigung

§ 71 Einigungsstelle

§ 72 Verfahren der Einigungsstelle

§ 72a Landesschulbehörde, Oberfinanzdirektion und Polizeibehörden als übergeordnete Dienststelle und oberste Dienstbehörde

§ 73 Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle

§ 74 Vorläufige Regelungen

§ 75 Herstellung des Benehmens

§ 76 Verfahren zur Herstellung des Benehmens

§ 77 Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 78 Dienstvereinbarungen

§ 79 Zuständigkeit des Personalrats und der Stufenvertretungen

§ 80 Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats

§ 81 Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

§ 82 Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts

§ 83 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

§ 84 Fachkammern und Fachsenate

§ 85 Vorschriften für besondere Verwaltungszweige

§ 86 Dienststellen; Polizeibezirkspersonalräte; Polizeihauptpersonalrat

§ 87 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte

§ 88 Sonderregelungen

§ 89 Bildung eines Bezirks- und eines Hauptpersonalrats

§ 90 

§ 91 

§ 92 Geltungsbereich; Beschäftigte

§ 93 Fachgruppen

§ 94 Dienststellen

§ 95 Schulpersonalvertretungen; Auszubildendenpersonalrat

§ 96 Wahlberechtigung

§ 97 Wählbarkeit und Nachwahl zum Auszubildendenpersonalrat

§ 98 Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes

§ 99 Freistellung von Mitgliedern der Schulpersonalvertretungen und des Auszubildendenpersonalrats

§ 100 Personalversammlung und Schulpersonalratssitzung

§ 101 Beteiligung der Schulpersonalvertretungen

§ 102 Zuständigkeit der Schulpersonalvertretung bei beurlaubten Schulleiterinnen, Schulleitern und Lehrkräften

§ 103 

§ 104 Einigungsstelle

§ 105 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte; organisatorische Sonderregelungen

§ 106 Sonderregelungen

§ 107 Allgemeines

§ 107a Abweichung

§ 107b Verfahren bei Nichteinigung

§ 107c Einigungsstelle

§ 107d Verfahren der Einigungsstelle

§ 107e Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle

§ 107f Verfahren zur Herstellung des Benehmens

§ 108 Entsprechende Anwendung der Vorschriften des Zehnten Kapitels; Bestellung der Mitglieder der Einigungsstelle

§ 108a Mitglieder in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung

§ 109 Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute und ihre Verbände

§ 110 Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung

§ 111 Staatsanwaltspersonalvertretungen

§ 112 Einigungsstelle

§ 113 Gemeinsame Angelegenheiten

§ 114 Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst

§ 115 Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

§ 116 Verweisung auf andere Gesetze

§ 117 Umbildung von Körperschaften und Dienststellen

§ 118 Wahlordnung

§ 119 Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes

§ 120 Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes

§ 121 Übergangsvorschriften

§ 122 bis § 125

§ 126 Inkrafttreten


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