Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG): Übersicht

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Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG)

in der Fassung vom 2. April 2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.09.2022 (Nds. GVBl. S. 611)

Inhaltsverzeichnis

 

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich, Gleichstellung

§ 2 Arten der Versorgung

§ 3 Regelung durch Gesetz

 

Abschnitt II
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

§ 11 Sonstige Zeiten

§ 12 Ausbildungszeiten

§ 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten

§ 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung

§ 16 Höhe des Ruhegehalts

§ 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§ 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe

§ 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion

 

Abschnitt III
Hinterbliebenenversorgung

§ 20 Allgemeines

§ 21 Bezüge für den Sterbemonat

§ 22 Sterbegeld

§ 23 Witwen- und Witwergeld

§ 24 Höhe des Witwen- und Witwergeldes

§ 25 Witwen- und Witwerabfindung

§ 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen, nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehefrauen und Ehemänner

§ 27 Waisengeld

§ 28 Höhe des Waisengeldes

§ 29 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

§ 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von entlassenen Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe

§ 31 Beginn der Zahlungen

 

Abschnitt IV
Bezüge bei Verschollenheit

§ 32 Zahlung der Bezüge

 

Abschnitt V
Unfallfürsorge

§ 33 Allgemeines

§ 34 Dienstunfall

§ 35 Einsatzversorgung

§ 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§ 37 Erstattung von Aufwendungen für Heilverfahren, für Kleider- und Wäscheverschleiß, für Überführung und Bestattung sowie Erstattung von Verdienstausfall und Arbeitsentgelt

§ 38 Erstattung von Pflegeaufwendungen und von Verdienstausfall der Pflegeperson

§ 39 Unfallausgleich

§ 40 Unfallruhegehalt

§ 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt

§ 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte sowie frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte

§ 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

§ 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung

§ 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

§ 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

§ 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

§ 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung

§ 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen

§ 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

§ 51 Meldung und Untersuchungsverfahren

§ 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

 

Abschnitt VI
Übergangsgeld, Ausgleich

§ 53 Übergangsgeld

§ 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte

§ 55 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

 

Abschnitt VII
Gemeinsame Vorschriften

§ 56 Zahlung der Versorgungsbezüge

§ 57 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung

§ 58 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 59 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld

§ 60 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

§ 61 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

§ 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen

§ 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§ 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

§ 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

§ 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

§ 69 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung

§ 70 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge

§ 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

§ 72 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

§ 73 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung

§ 74 Anzeigepflicht

§ 75 Anwendungsbereich

 

Abschnitt VIII
Sondervorschriften

§ 76 Entzug von Hinterbliebenenversorgung

§ 77 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge

 

Abschnitt IX
Versorgung besonderer Beamtinnen- und Beamtengruppen

§ 78 Beamtinnen und Beamte auf Zeit

§ 79 Hochschulpersonal

§ 80 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

 

Abschnitt X
Altersgeld

§ 81 Anspruch auf Altersgeld

§ 82 Höhe des Altersgeldes

§ 83 Zahlung des Altersgeldes

§ 84 Hinterbliebenenaltersgeld

§ 85 Anwendbare Vorschriften

§ 86 Zusammentreffen von Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld mit Versorgungsbezügen und anderen Versorgungsleistungen

§ 87 Auskunftsanspruch

 

Abschnitt XI
Übergangsregelungen und allgemeine Anpassungen

§ 88 Übergangsregelungen für zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem 1. Dezember 2011 eingetretene Versorgungsfälle

§ 89 Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2002 eingetretene Versorgungsfälle

§ 90 Übergangsregelungen für am 1. Dezember 2011 vorhandene Beamtinnen und Beamte

§ 91 Allgemeine Anpassung

§ 92 Ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 93 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte

§ 94 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 95 Hinterbliebenenversorgung

§ 96 Hochschullehrerinnen, Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Wissenschaftliche Assistenten, Lektorinnen und Lektoren

 

Abschnitt XII
Schlussvorschriften

§ 97 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 98 Verwendung von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 99 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 100 Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat


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Red 20220101

 

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