Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Zur Übersicht des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
§ 98 Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes
(1) Bei den Wahlen zu den Schulstufenvertretungen besteht der Wahlvorstand aus je einer oder einem Beschäftigten jeder Fachgruppe.
(2) Bei den Wahlen zu Schulpersonalräten besteht der Wahlvorstand aus einer Person, wenn weniger als zehn Beschäftigte wahlberechtigt sind.