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Für Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Niedersachsen gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine Fassung des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (Stand: 13.09.2007) finden Sie hier:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Bildung von Personalvertretungen; Geltungsbereich
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit; Neutralität
§ 3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 8 Dienststellenleitung; Vertretung
§ 13 Zahl oder Personalratsmitglieder
§ 15 Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer
§ 16 Allgemeine Wahlgrundsätze; Gruppenwahl; gemeinsame Wahl
§ 19 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 20 Schutz der Wahl; Kostenlast der Dienststelle
§ 22 Zeitpunkt der Personalratswahl; Ende der regelmäßigen Amtszeit
§ 23 Vorzeitige Neuwahl des Personalrats
§ 24 Ausschluss eines Mitgliedes und Auflösung des Personalrats durch gerichtliche Entscheidung
§ 25 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
§ 26 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat; zeitweilige Verhinderung
§ 27 Eintritt von Ersatzmitgliedern
§ 29 Einberufung der Personalratssitzungen
§ 30 Durchführung der Personalratssitzungen
§ 31 Beschlüsse des Personalrats
§ 32 Beschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und Gruppenangelegenheiten
§ 33 Aussetzung von Personalratsbeschlüssen
§ 38 Verbot der Entgelterhebung
§ 39 Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung
§ 40 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 43 Einberufung; Tätigkeitsbericht
§ 45 Befugnisse der Personalversammlung
§ 46 Teilnahme der Dienststelle sowie weiterer Personen
§ 47 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretungen
§ 48 Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 50 Bildung; Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 52 Wahlvorschriften; Amtszeit
§ 53 Vorsitz; Geschäftsführung
§ 55 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 56 Zusammenarbeit mit dem Personalrat
§ 58 Schutzvorschriften für Auszubildende
§ 59 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 60 Informationsrecht des Personalrats
§ 61 Behandlung personenbezogener Unterlagen
§ 65 Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
§ 66 Mitbestimmung bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen
§ 67 Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen
§ 69 Initiativrecht des Personalrats
§ 70 Verfahren bei Nichteinigung
§ 72 Verfahren der Einigungsstelle
§ 73 Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle
§ 75 Herstellung des Benehmens
§ 76 Verfahren zur Herstellung des Benehmens
§ 77 Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 79 Zuständigkeit des Personalrats und der Stufenvertretungen
§ 80 Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats
§ 81 Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
§ 82 Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts
§ 83 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 84 Fachkammern und Fachsenate
§ 85 Vorschriften für besondere Verwaltungszweige
§ 86 Dienststellen; Polizeibezirkspersonalräte; Polizeihauptpersonalrat
§ 87 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte
§ 89 Bildung eines Bezirks- und eines Hauptpersonalrats
§ 92 Geltungsbereich; Beschäftigte
§ 95 Schulpersonalvertretungen; Auszubildendenpersonalrat
§ 97 Wählbarkeit und Nachwahl zum Auszubildendenpersonalrat
§ 98 Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes
§ 99 Freistellung von Mitgliedern der Schulpersonalvertretungen und des Auszubildendenpersonalrats
§ 100 Personalversammlung und Schulpersonalratssitzung
§ 101 Beteiligung der Schulpersonalvertretungen
§ 105 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte; organisatorische Sonderregelungen
§ 107b Verfahren bei Nichteinigung
§ 107d Verfahren der Einigungsstelle
§ 107e Aufhebung von Entscheidungen der Einigungsstelle
§ 107f Verfahren zur Herstellung des Benehmens
§ 108a Mitglieder in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
§ 111 Staatsanwaltspersonalvertretungen
§ 113 Gemeinsame Angelegenheiten
§ 114 Beschäftigte im juristischen Vorbereitungsdienst
§ 115 Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 116 Verweisung auf andere Gesetze
§ 117 Umbildung von Körperschaften und Dienststellen
§ 119 Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes
§ 120 Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes
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