Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 74a Dienstliche Verantwortlichkeit; Ausübung einer Nebentätigkeit

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 74a Dienstliche Verantwortlichkeit; Ausübung einer Nebentätigkeit

(1) Bei Ausübung einer Nebentätigkeit bleibt die dienstliche Verantwortlichkeit des Beamten unberührt; es ist Pflicht des Dienstvorgesetzten, Missbräuchen entgegenzutreten.

(2) Nebentätigkeiten, die der Beamte nicht auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstvorgesetzten übernommen hat, oder bei denen der Dienstvorgesetzte ein dienstliches Interesse an der Übernahme der Nebentätigkeit durch den Beamten nicht anerkannt hat, darf er nur außerhalb der Arbeitszeit ausüben. Ausnahmen dürfen nur in besonders begründeten Fällen, insbesondere im öffentlichen Interesse, zugelassen werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und die versäumte Arbeitszeit nachgeleistet wird. Das dienstliche Interesse (Satz 1) ist aktenkundig zu machen. Anträge auf Zulassung einer Ausnahme (Satz 2) und Entscheidungen über diese Anträge bedürfen der Schriftform; § 73 Abs.4 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Eine Tätigkeit nach § 74 Nrn.3 und 4 sowie eine Tätigkeit in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamten nach § 74 Nr.5 hat der Beamte, wenn hierfür ein Entgelt oder ein geldwerter Vorteil geleistet wird, in jedem Einzelfall vor ihrer Aufnahme seiner Dienstbehörde unter Angabe von Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie der voraussichtlichen Höhe der Entgelte und geldwerten Vorteile hieraus schriftlich anzuzeigen; der Beamte hat jede Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Anzeige oder Mitteilung entfällt, sofern die Höhe der Gegenleistung den Wert von 250 Euro nicht übersteigt. Der Beamte hat seinem Dienstvorgesetzten unverzüglich anzuzeigen, wenn die erzielten Entgelte aus Nebentätigkeiten nach Satz 1 innerhalb eines Kalenderjahres ein Drittel des Betrages nach § 75a Abs.2 überschreiten. Die Dienstbehörde kann im übrigen aus begründetem Anlass verlangen, dass der Beamte über eine von ihm ausgeübte nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit, insbesondere über deren Art und Umfang, schriftlich Auskunft erteilt. Eine nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ist ganz oder teilweise zu untersagen, wenn der Beamte bei ihrer Ausübung dienstliche Pflichten verletzt.

(4) Der Dienstvorgesetzte kann nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres von dem Beamten eine Abrechnung der ihm zugeflossenen Entgelte und geldwerten Vorteile aus Nebentätigkeit nach Absatz 3 Satz 1 verlangen.

(5) Die in Absatz 3 Satz 1 geregelte Anzeigepflicht gilt entsprechend für die vor dem 1. Januar 1998 aufgenommenen und nach diesem Zeitpunkt weiter ausgeübten Nebentätigkeiten.                      

 

 

 

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

Zu § 74a Dienstliche Verantwortlichkeit; Ausübung einer Nebentätigkeit

1.1 Bei der Prüfung, ob ein dienstliches Interesse an der Übernahme der Nebentätigkeit besteht (§74a Abs.2 Satz 1), ist auf das Interesse des Dienstherrn an der Nebentätigkeit abzustellen. Hiernach liegt z.B. ein dienstliches Interesse an einer Nebentätigkeit von unmittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten vor, wenn mit der Nebentätigkeit Aufgaben der Landesverwaltung wahrgenommen werden oder wenn die Nebentätigkeit im Bereich der mittelbaren Landesverwaltung ausgeübt wird und die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Allgemeine Verwaltung Kommunale Abteilungen Braunschweig, Hannover, Oldenburg - oder Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises betrifft. Bei einer Nebentätigkeit an Einrichtungen des Bundes oder eines anderen Landes liegt ein dienstliches Interesse vor, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die auch für Bedienstete des Landes bestimmt sind, und zwar auf Grund einer Entscheidung des Landes und nicht durch das bloße Angebot des Veranstalters.

1.2 Die Anerkennung des dienstlichen Interesses ist der Beamtin oder dem Beamten schriftlich mitzuteilen. Sie schließt die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Dienst in dem zur Ausübung der Nebentätigkeit notwendigen Umfang mit ein. Die Ausübung der Nebentätigkeit während der Arbeitszeit ist der Beamtin oder dem Beamten jedoch insoweit zu untersagen, als das dienstliche Interesse an der Anwesenheit der Beamtin oder des Beamten zur Erledigung ihrer oder seiner Dienstgeschäfte im Hauptamt überwiegt.

2. Ausnahmen nach §74a Abs.2 Satz 2 sind bei Nebentätigkeiten, an deren Übernahme auch kein öffentliches Interesse besteht, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zuzulassen.

Ergänzung durch Erlass des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 30.4.1997: Nach dem Urteil des BGH vom 10.2.1994 - I ZR 16/92 - (Die Öffentliche Verwaltung S.613, Juristen-Zeitung S.965) ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen während der Dienstzeit durch Angehörige des öffentlichen Dienstes mit oder ohne Inanspruchnahme dienstlicher Einrichtungen mit §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht zu vereinbaren. Dies trifft auch auf genehmigungsfreie Tätigkeiten nach §74 Nr.5 NBG in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten zu. Die Vorgesetzten haben strikt darauf zu achten, dass Tätigkeiten in Selbsthilfeeinrichtungen nur außerhalb der Dienstzeit und der Diensträume ausgeübt werden.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

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Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


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