Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
PDF-SERVICE: OnlineBücher & eBooks für den öffentlichen Dienst/Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können Sie mind. zehn Taschenbücher als eBooks herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst. Die OnlineBücher und eBooks kann man herunterladen, ausdrucken u.lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen
§ 120 Geschäftsordnung und Verfahren
(1) Der Landespersonalausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Die Sitzungen des Landespersonalausschusses sind nicht öffentlich. Der für den Beamten oder Bewerber zuständigen obersten Dienstbehörde ist auf Antrag Gelegenheit zu geben, in der Verhandlung Stellung zu nehmen.
(3) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens sieben Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:
bisher keine Vorschriften erlassen