Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 269 In-Kraft-Treten

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§ 269 In-Kraft-Treten    

(1) Dieses Gesetz tritt am 1.September 1960 in Kraft.**)

(2) - gegenstandslos -

(3) - aufgehoben -
__________________________
**) Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 14. Juli 1960 (Nds.GVBl. S. 145). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 1. März 1963 (Nds.GVBl. S. 95), 1.Juni 1967 (Nds.GVBl. S. 175), 20. Oktober 1970 (Nds.GVBl. S. 393), 18.März 1974 (Nds.GVBl. S. 147), 28. September 1978 (Nds.GVBl. S. 677) und 11.Dezember 1985 (Nds.GVBl. S.493) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.              

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

bisher keine Vorschriften erlassen

 


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