Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 7 Fälle und Form der Ernennung

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 7 Fälle und Form der Ernennung

(1) Einer Ernennung bedarf es

1. zur Begründung des Beamtenverhältnisses (Einstellung),
2. zur Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art nach §6 Abs.1 Nrn.1 bis 4,
3. zur ersten Verleihung eines Amtes (Anstellung),
4. zur Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung,
5. zur Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.

(2) Die Ernennung geschieht durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein

1. bei der Einstellung die Worte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis" mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz „auf Lebenszeit", „auf Zeit" mit der Angabe der Zeitdauer der Berufung, „auf Probe", „auf Widerruf" oder „als Ehrenbeamter",
2. bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art die Worte der Nummer 1, die diese Art bestimmen,
3. bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung.
Die Aushändigung der Urkunde darf nicht durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments ersetzt werden.

(3) Entspricht die Ernennungsurkunde nicht der in Absatz 2 Satz 2 vorgeschriebenen Form, so liegt keine Ernennung vor. Der Formfehler ist unschädlich, wenn bei einer Einstellung nur der die Art des Beamtenverhältnisses bestimmende Zusatz (Absatz 2 Satz 2 Nr.1) fehlt, sich aber nachweisen lässt, welche Art des Beamtenverhältnisses die zuständige Stelle begründen wollte; in diesem Falle ist die Urkunde entsprechend zu ergänzen. Lässt sich der Nachweis nach Satz 2 nicht führen, so gilt der Ernannte als Beamter auf Widerruf  

 

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

Zu § 7 Fälle und Form der Ernennung

1. Die Umwandlung eines anderen Beamtenverhältnisses in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ist im Hinblick auf §36 Abs.3 ausgeschlossen. Dagegen ist die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis anderer Art möglich. Wegen der Unzulässigkeit der Umwandlung eines Ehrenbeamtenverhältnisses in ein Beamtenverhältnis anderer Art oder eines solchen Beamtenverhältnisses in ein Ehrenbeamtenverhältnis vgl. §l95 Abs.3.

2.1 Die Ernennungsurkunde ist grundsätzlich durch Übergabe von Person zu Person durch die Behördenleiterin oder den Behördenleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person, ggf. durch eine Beauftragte oder einen Beauftragten einer anderen Behörde im Wege der Amtshilfe, gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen. Stehen gewichtige Gründe dieser Form der Aushändigung entgegen, kann ausnahmsweise die Ernennungsurkunde der oder dem zu Ernennenden durch die Post mittels eigenhändig zuzustellenden eingeschriebenen Briefes mit Rückschein (§4 VWZG, Abschnitte 4.1.2 bis 4.1.4 der Anlage 2a zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundespost POSTDIENST für den Briefdienst Inhalt, Anlage zu der Vfg. P356/1991, ABl. des BMPT, des Direktoriums der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundespost POSTDIENST 1991 S.1017) oder mit Zustellungsurkunde unter Ausschluss der Ersatzzustellung (§3 VwZG, §§180,195 Abs.2 ZPO) zugestellt werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die oder der zu Ernennende ihrer oder seiner Ernennung zustimmt. Bei Übersendung der Ernennungsurkunde mittels Postzustellungsurkunde ist auf dem inneren Umschlag und im Kopf rot unterstrichen zu vermerken: "Keine Ersatzzustellung". Von der Aushändigung einer Ernennungsurkunde an eine bevollmächtigte Person der oder des zu Ernennenden ist abzusehen.

2.2 Beamtinnen und Beamten auf Zeit ist im Falle ihrer Wiederwahl oder bei Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit erneut eine Ernennungsurkunde auszuhändigen.

2.3 Eine Durchschrift der Ernennungsurkunde ist zur Personalakte zu nehmen. Der Tag der Aushändigung ist aktenkundig zu machen.

3.1 Keiner Ernennung bedarf es zur Übertragung eines anderen Amtes mit gleichem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung, ohne dass hiermit ein Wechsel der Laufbahngruppe verbunden ist, sowie zur Übertragung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt und gleicher Amtsbezeichnung. Die Mitteilung über die Übertragung des Amtes ist der Beamtin oder dem Beamten zuzustellen. Die Übertragung wird, wenn nicht in der Mitteilung ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, mit der Zustellung an die Beamtin oder den Beamten wirksam; eine rückwirkende Amtsübertragung ist unzulässig und insoweit unwirksam (vgl. Urteil des BVerwG vom 12.6.1979, ZBR 1979 S.335).

3.2 Die Zustellung erfolgt entweder unmittelbar durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (§5 Abs.1 VwZG) oder durch die Post in der in Nr.2.1 Sätze 2 und 3 genannten Form. Der Tag, an dem der Beamtin oder dem Beamten die Mitteilung zugestellt worden ist, ist aktenkundig zu machen.

4. Wegen der Muster und des Wortlauts der Ernennungsurkunden und der Mitteilung über die Übertragung eines Amtes mit gleicher Amtsbezeichnung und höherem Endgrundgehalt oder anderer Amtsbezeichnung und gleichem Endgrundgehalt sowie wegen der Mitteilung über die Amtsübertragung im Zusammenhang mit einer Ernennung und über die Einweisung in eine Planstelle vgl. den Gem. RdErl. vom 18.10.1978 (Nds.MBl. S.1968), zuletzt geändert durch Gem. RdErl. vom 10.11.1992 (Nds.MBl. S.1417).


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Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


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