Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 74 Genehmigungsfreie Nebentätigkeit

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 74 Genehmigungsfreie Nebentätigkeit

Nicht genehmigungspflichtig ist

1. eine unentgeltliche Nebentätigkeit mit Ausnahme
    a. der Übernahme eines Nebenamtes, einer in §71a Abs.2 Satz 1 nicht genannten Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft sowie einer Testamentsvollstreckung,
    b. Übernahme einer gewerblichen Tätigkeit, der Ausübung eines freien Berufes oder der Mitarbeit bei einer dieser Tätigkeiten,
    c. des Eintritts in ein Organ eines Unternehmens mit Ausnahme einer Genossenschaft sowie der Übernahme einer Treuhänderschaft,
2. die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung des Beamten unterliegenden Vermögens,
3. eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeit des Beamten,
4. die mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängende selbständige Gutachtertätigkeit von Beamten an nicht zu einer Hochschule gehörenden wissenschaftlichen Instituten und Anstalten,
5. die Tätigkeit zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften und Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamten.                     

 

 

 

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

Zu § 74 Genehmigungsfreie Nebentätigkeit

1.Unentgeltlich ist eine Nebentätigkeit (§74 Nr.1), wenn die Beamtin oder der Beamte für sie keine Vergütung i.S. des § 75e erhält.

2.1 Die Genehmigungsfreiheit nach §74 Nr.3 bezieht sich nur auf Nebentätigkeiten, die wesentlich auf der eigenen, freien Initiative der Beamtin oder des Beamten beruhen. Sie bezieht sich nicht auf Nebentätigkeiten, bei denen eine verwaltende Tätigkeit oder der Erwerbszweck im Vordergrund steht (z. B. Herausgabe oder Vertrieb von wissenschaftlichen oder anderen Zeitschriften, kunstgewerblicher Produktionsbetrieb).

2.2 Eine Lehrtätigkeit, auch wenn sie in Form einer Vortragsreihe ausgeübt wird, ist nicht genehmigungsfrei i.S. des § 74 Nr.3.

3.1 Wegen der Zulässigkeit der Erstattung von Gutachten als Nebentätigkeit und wegen des Begriffs des selbständigen Gutachtens vgl. § 71b.

3.2 Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Erstattung von Gutachten erforderlich werden, sind wie die Gutachtertätigkeit selbst genehmigungsfrei.

Zu den Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten (§ 74 Nr.5) gehört auch die Tätigkeit der Vertrauensfrauen und Vertrauensmänner solcher Einrichtungen.

Eine staatliche oder behördliche "Anerkennung" als Selbsthilfeeinrichtung der Beamtinnen und Beamten gibt es nicht. Die nebentätigkeitsrechtlichen Vorschriften des Beamtenrechts schützen ausschließlich dienstliche Interessen und begründen für außenstehende Dritte, insbesondere für die betreffenden Einrichtungen selbst, keine individuelle Rechtsposition (Urteil des BVerwG vom 1.7.1983, ZBR 1984 S.125). Die Frage der Genehmigungspflichtigkeit oder -freiheit einer Nebentätigkeit und deren Untersagung ist ggf. von der oder dem jeweils zuständigen Dienstvorgesetzten zu entscheiden.

4.3 Als Selbsthilfeeinrichtung i.S. des beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsrechts ist grundsätzlich zu verstehen eine von Beamtinnen und Beamten selbstverwaltete und unterhaltene Organisation (Selbstverwaltungsgrundsatz), die allein dem Zweck dient, ausschließlich Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen oder Hinterbliebenen ideelle oder materielle Hilfe zu gewähren (Ausschließlichkeitsgrundsatz). Den Beamtinnen und Beamten stehen Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gleich. Der Selbstverwaltungsgrundsatz und der Ausschließlichkeitsgrundsatz sollen in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag verankert sein. Bezüglich des Selbstverwaltungsgrundsatzes soll in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag geregelt sein, dass die Mitglieder oder die Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Einrichtung Angehörige des öffentlichen Dienstes sein müssen oder dass die willensbildenden Organe ausschließlich oder zumindest mehrheitlich von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bestimmt sind. Bezüglich des Ausschließlichkeitsgrundsatzes soll sich aus der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag - ggf. auch auf Grund der oder i.V.m. den gesetzlichen Grundlagen - ergeben, dass die Leistungen und Erträge der Einrichtung ausschließlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie deren Angehörigen oder Hinterbliebenen zugute kommen. Das bloße faktische Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen - also ohne Festschreibung in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag - läßt eine abschließende Bewertung nicht zu. Eine Selbsthilfeeinrichtung im vorbezeichneten Sinne setzt eine eigenständige Organisation für deren Aufgaben voraus; z.B. reichen ein spezielles auf die Angehörigen des öffentlichen Dienstes ausgerichtetes Versicherungsangebot in Form spezieller Versicherungstarife und der Vertrieb über eine besondere Außendienstorganisation für eine Qualifizierung als Selbsthilfeeinrichtung ebensowenig aus wie die bloße Einrichtung eines Beirates für das "Beamtengeschäft". Auch dürfen neben der Selbsthilfetätigkeit keine weiteren Unternehmenszwecke verfolgt werden.

5. Die Nebentätigkeit von Ehrenbeamtinnen und -beamten ist nicht genehmigungsbedürftig (§ 195 Abs.1 Nr.2).

6. Die Genehmigungsfreiheit entbindet die Beamtin oder den Beamten bei Ausübung der Nebentätigkeit nicht von ihren oder seinen dienstlichen Pflichten (vgl. § 74a Abs.1).


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

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Hannvover und den schönsten Sehenswürdigkeiten des Landes Niedersahcsen: Heide Park Resort Soltau, Zoo Hannover, Serengeti Park Hodenhagen, Autostadt Wolfsburg, Vogelpark Walsrode, Herrenhäuser Gärten, Wildpark Lüneburger Heide, Gedenkstätte Bergen-Belsen, Schloss Marienburg, Schloss Bückeburg, Maschsee, Lüneburger Heide und dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.  

Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


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