Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 269 In-Kraft-Treten

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 269 In-Kraft-Treten    

(1) Dieses Gesetz tritt am 1.September 1960 in Kraft.**)

(2) - gegenstandslos -

(3) - aufgehoben -
__________________________
**) Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 14. Juli 1960 (Nds.GVBl. S. 145). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 1. März 1963 (Nds.GVBl. S. 95), 1.Juni 1967 (Nds.GVBl. S. 175), 20. Oktober 1970 (Nds.GVBl. S. 393), 18.März 1974 (Nds.GVBl. S. 147), 28. September 1978 (Nds.GVBl. S. 677) und 11.Dezember 1985 (Nds.GVBl. S.493) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.              

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

bisher keine Vorschriften erlassen


mehr zu: Niedersächsisches Beamtengesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-niedersachsen.de © 2023