Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersächsisches Beamtengesetz mit Verwaltungsvorschriften: § 264 Aufhebung von Vorschriften

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Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Niedersachsen

§ 264 Aufhebung von Vorschriften    

(1) Soweit sie nicht bereits außer Kraft getreten sind, werden aufgehoben:

1. das Deutsche Beamtengesetz vom 26.Januar 1937 (RGBl. I S.39) in der Fassung des Gesetzes vom 14.Mai 1958 (Nds.GVBl. Sb. I S.803),
2. das Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts vom 30.Juni 1933 (RGBl. I S.433),
3. das Deutsche Polizeibeamtengesetz vom 24.Juni 1937 (RGBl. I S.653) in der Fassung des Gesetzes vom 14.Mai 1958 (Nds.GVBl. Sb. I S.803),
4. das Gesetz über die besonderen Rechtsverhältnisse der beamteten Lehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen vom 9.April 1938 (RGBl. I S.377),
5. die Verordnung über die Einführung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Lande Österreich vom 28.September 1938 (RGBl. I S.1225),
6. die Verordnung zur Einführung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete des Beamtenrechts und des Besoldungsrechts in den sudetendeutschen Gebieten vom 15.Dezember 1938 (RGBl. I S.1810),
7. die Verordnung über die Rechtsverhältnisse der ehemaligen tschechoslowakischen öffentlich-rechtlichen Bediensteten in den sudetendeutschen Gebieten vom 19.Oktober 1939 (RGBl. I S.2059),
8. die Verordnung über die Anwendung der reichsrechtlichen Vorschriften des Beamtenrechts und des Besoldungsrechts bei den Behörden und Dienststellen des Reichs im Protektorat Böhmen und Mähren vom 7.Dezember 1939 (RGBl. I S.2378),
9. die Verordnung über die Einführung der reichsrechtlichen Vorschriften des Beamtenrechts und des Besoldungsrechts in den eingegliederten Ostgebieten vom 24.Dezember 1939 (RGBl. I S.2489),
10. das preußische Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrpersonen an den Berufsschulen vom 16.April 1928 (Preuß. Gesetzsamml. S.89),
11. das schaumburg-lippische Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrpersonen an den Berufsschulen vom 22.Mai 1929 (Schaumb.-Lipp. IV. Bd. 30 S.412),
12. das Gewerbe- und Handelslehrer-Besoldungsgesetz für den Freistaat Oldenburg vom 6.Juli 1929 (Old. GBl. S.247),
13. das braunschweigische Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrpersonen an den Berufsschulen vom 5.August 1939 (Braunschw. GVS. S.54),
14. die §§ 4 und 6 bis 8 der Verordnung über die Laufbahn für das Amt des Richters und des Staatsanwalts vom 16.Mai 1939 (RGBl. I S.917),
15. das Gesetz über die Altersgrenze der Lehrer an öffentlichen Schulen vom 1.November 1950 (Nds.GVBl. Sb. I S.247),
16. das Gesetz über den Eintritt in den Ruhestand und das Ruhegehalt der Polizeivollzugsbeamten vom 8.Juli 1952 in der Fassung vom 30.Juni 1955 (Nds.GVBl. Sb. I S.249),
17. das Gesetz betreffend die Entpflichtung der Hochschullehrer vom 14.Oktober 1953 (Nds.GVBl. Sb. I S.250),
18. § 8 Abs.1 Nr.5 und §36 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes vom 31.März 1947 in der Fassung vom 17.Dezember 1958 (Nds.GVBl. Sb. I S.21),
19. die zur Durch- und Ausführung der in den Nummern 1 bis 18 genannten Gesetze erlassenen sowie die sonstigen auf das Deutsche Beamtengesetz gestützten Vorschriften,
20. das Gesetz über den Treueid der Richter und Beamten vom 30.November 1951 (Nds.GVBl. Sb. I S.247).

(2) - aufgehoben -            

Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz:

bisher keine Vorschriften erlassen

 


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Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


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