Recht auf zehn bezahlte Pflegetage
Die seit Beginn des Jahres für Angestellte geltenden Verbesserungen bei der Familienpflegezeit und Pflegezeit werden nun auch für niedersächsische BeamtInnen nachgezeichnet. Der DGB hatte im Beteiligungsverfahren durchgesetzt, dass bei akut aufgetretenem Pflegebedarf der zehntägige Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge als Rechtsanspruch ohne Ermessen des Dienstherrn ausgestaltet wird. Überdies wurde mit einer neuen Regelung den Kommunen ermöglicht, Langzeitkonten für ihre BeamtInnen einzuführen.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2015