Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Niedersachsen: Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich auf weiteres Verfahren im Umgang mit Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung

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Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich auf weiteres Verfahren im Umgang mit Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung

 

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über das weitere Verfahren im Umgang mit Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung geeinigt, die seit 2023 eingelegt worden sind. Während die Landesregierung davon überzeugt ist, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist, sind die Gewerkschaften gegenteiliger Auffassung. Dieser Gegensatz wird von beiden Seiten anerkannt – er wird letztlich gerichtlich geklärt werden müssen. Nun hat sich die Landesregierung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen und dem Deutschen Beamtenbund (DBB) Niedersachsen auf ein Verfahren geeinigt, ohne dass die gegenseitigen Rechtspositionen aufgegeben werden müssen.

An dem Gespräch haben u.a. teilgenommen: Alexander Zimbehl (1. Landesvorsitzender des dbb Niedersachsen), Finanzminister Gerald Heere, Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, Dr. Mehrdad Payandeh (Vorsitzender des DGB Niedersachsen) und der Chef der Staatskanzlei, Frank Doods.

Die Gewerkschaften werden Besoldungsempfängerinnen und -empfänger benennen, die zeitnah eine Klage gegen ihre Besoldung im Jahr 2023 oder 2024 erheben wollen. Deren Widersprüche wird das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung bescheiden. So soll bewusst eine begrenzte Anzahl von Klagen ausgelöst werden, die ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abbilden. Für alle übrigen Beamtinnen und Beamten besteht zunächst keine Notwendigkeit mehr, Klage einzureichen. Sie müssen allerdings nach wie vor jährlich Widerspruch erheben, sofern sie ihre Besoldung weiterhin für rechtswidrig halten.

Landesregierung und Gewerkschaften erhalten durch dieses Vorgehen zügig eine Klärung in der Sache. Die Verwaltungsgerichte wiederum haben die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, ohne durch ein massenhaftes Klageaufkommen belastet zu werden. Aus den Urteilen zu dieser begrenzten Zahl von Verfahren können schließlich beide Seiten Schlussfolgerungen für den weiteren Fortgang der Auseinandersetzung ziehen.

Landesregierung und Gewerkschaften einigen sich auf weiteres Verfahren im Umgang mit Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über das weitere Verfahren im Umgang mit Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung geeinigt, die seit 2023 eingelegt worden sind. Während die Landesregierung davon überzeugt ist, dass die Besoldung verfassungsgemäß ist, sind die Gewerkschaften gegenteiliger Auffassung. Dieser Gegensatz wird von beiden Seiten anerkannt – er wird letztlich gerichtlich geklärt werden müssen. Nun hat sich die Landesregierung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen und dem Deutschen Beamtenbund (DBB) Niedersachsen auf ein Verfahren geeinigt, ohne dass die gegenseitigen Rechtspositionen aufgegeben werden müssen.

Die Gewerkschaften werden Besoldungsempfängerinnen und -empfänger benennen, die zeitnah eine Klage gegen ihre Besoldung im Jahr 2023 oder 2024 erheben wollen. Deren Widersprüche wird das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung bescheiden. So soll bewusst eine begrenzte Anzahl von Klagen ausgelöst werden, die ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abbilden. Für alle übrigen Beamtinnen und Beamten besteht zunächst keine Notwendigkeit mehr, Klage einzureichen. Sie müssen allerdings nach wie vor jährlich Widerspruch erheben, sofern sie ihre Besoldung weiterhin für rechtswidrig halten.

Landesregierung und Gewerkschaften erhalten durch dieses Vorgehen zügig eine Klärung in der Sache. Die Verwaltungsgerichte wiederum haben die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, ohne durch ein massenhaftes Klageaufkommen belastet zu werden. Aus den Urteilen zu dieser begrenzten Zahl von Verfahren können schließlich beide Seiten Schlussfolgerungen für den weiteren Fortgang der Auseinandersetzung ziehen.

Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere: „Wir sind zwar in der Sache unterschiedlicher Auffassung, haben aber trotzdem konstruktiv nach einem gemeinsamen Weg gesucht, wie wir mit den Widersprüchen ab 2023 umgehen können. Im Ergebnis haben wir uns nun auf ein ökonomisches und beschleunigtes Verfahren geeinigt, das die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen berücksichtigt.“

Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Als Niedersächsische Justizministerin war es für mich besonders wichtig, einen Kompromiss zu finden, der unsere Verwaltungsgerichte nicht über Gebühr belastet. Genau das ist uns heute in einem konstruktiven und von gegenseitigem Respekt geprägten Gespräch gelungen: Wir haben einerseits einen Weg gefunden, Rechtsklarheit zu schaffen, andererseits vermeiden wir eine Klagewelle, die unsere Kolleginnen und Kollegen bei den Verwaltungsgerichten vor immense Herausforderungen stellen würde.“

Alexander Zimbehl, 1.Landesvorsitzender des dbb Niedersachsen: „Als dbb Niedersachsen begrüßen wir das vereinbarte Vorgehen, um Rechtssicherheit für unsere Kolleginnen und Kollegen sicher zu stellen, ohne dass hierbei der Weg eines Masseklageverfahrens bestritten werden muss. Der dbb Niedersachsen hat in den vergangenen Monaten intensiv auf eine Lösung mit der Landesregierung im Interesse aller hingearbeitet. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nunmehr die Möglichkeit geschaffen, sowohl für die Landes-, als auch für die Kommunalbeamten, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die jeweiligen Rechte zu wahren.“

Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Das ist ein gangbarer Weg im Sinne der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen. Gut, dass die Landesregierung aufgrund unserer guten Argumente Kompromissbereitschaft zeigt. Das geplante Verfahren senkt den Arbeitsaufwand in den Behörden, reduziert Kosten und entlastet die Verwaltungsgerichte.“


Zum Hintergrund:

Laut Niedersächsischem Besoldungsgesetz (§ 4 Abs. 7) müssen Ansprüche auf Besoldung, die über die im Gesetz vorgesehene Besoldung hinausgehen, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht werden. Die Betroffenen müssen für jedes Jahr Widerspruch einlegen, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird.

Widersprüche bis einschließlich 2022 hat das Land Niedersachsen anders behandelt: Da es diesbezüglich offene Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gibt, wurde diesen Widersprüchen eine Dauerwirkung eingeräumt. Sie mussten also nicht jährlich neu erhoben werden.

Seit 2023 stellt sich die Lage aus Sicht der Landesregierung anders dar: Die Regierung der vergangenen Legislaturperiode hat die Alimentation im Jahr 2022 neu geregelt. Damit ist nach Auffassung der Landesregierung für Widersprüche ab dem 1.1.2023 der Grund für eine Dauerwirkung entfallen. Entsprechend muss wieder jährlich Widerspruch eingelegt werden. Insgesamt liegen für 2023 rund 34.000 und für 2024 rund 28.000 Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation vor.

 

Quelle: Website des Finanzministeriums von Niedersachsen vom 28.10.2025


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland und den Nachbarstaaten Österreich, Schweiz oder Italien. Aber unser Urlaubsverzeichnis stellt vor allem die Gastgeber rund um die Landeshauptstadt Hannover sowie die Städte Bremen und Bremerhaven in den Mittelpunkt.

Hannvover und den schönsten Sehenswürdigkeiten des Landes Niedersahcsen: Heide Park Resort Soltau, Zoo Hannover, Serengeti Park Hodenhagen, Autostadt Wolfsburg, Vogelpark Walsrode, Herrenhäuser Gärten, Wildpark Lüneburger Heide, Gedenkstätte Bergen-Belsen, Schloss Marienburg, Schloss Bückeburg, Maschsee, Lüneburger Heide und dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.  

Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.



 

Red 20251028 

 

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