Finanzvorschuss für Beamte in Notlagen
Niedersachsens Beamtinnen und Beamte sollen unverzinsliche Vorschüsse auf ihre Bezüge bekommen können. Damit könnten finanzielle Notsituationen vermieden werden. Das Landeskabinett hat einer Vereinbarung dazu mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zugestimmt, wie die Staatskanzlei mitteilt. Das Finanzministerium soll diese Vereinbarung nach dem Personalvertretungsgesetz nun abschließen. Beamte können Vorschüsse erhalten, wenn ihnen Aufwendungen für Beihilfe oder Unfallfürsorge noch nicht erstattet werden können, weil der Unfall noch nicht als Dienstunfall anerkannt worden ist. Die Personalvertretungen müssen zustimmen, wenn ein Vorschuss gewährt werden soll.
Quelle: Beamten-Magazin 06/2012