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Sozialversicherung: DAK-G: Nach langwierigen Verhandlungen konnte bei der DAK-G ein Tarifergebnis erzielt werden
Nach diversen unannehmbaren „Angeboten“ der Arbeitgeberseite ist es der ver.di-Verhandlungskommission am 26.01.2022 in der dritten Verhandlungsrunde endlich gelungen, ein Ergebnis abzuschließen.
Im Verlauf der Verhandlungen kam es immer wieder zu nahezu unvorstellbaren Vorschlägen der Arbeitgeberseite. Wenn die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde plötzlich sechs Leermonate fordert und sich sonst in 0,1- bis 0,2 Prozent-Schritten bewegt, hat das mit Wertschätzung nichts zu tun.
Wie selbstverständlich verwies der DAK-G-Vorstand erneut auf die großzügige Homeoffice-Regelung, die bereits ein massives Entgegenkommen in Richtung der Belegschaft darstelle. Daher sei unsere Forderung nach mehr Geld nicht nachvollziehbar. Streckenweise waren die Fronten so verhärtet, dass die ver.di-Tarifkommission bereits abreisen wollte, um erneut zu Streikmaßnahmen aufzurufen. Nach harten Verhandlungen wurde schließlich doch ein Ergebnis erzielt.
Das Ergebnis für die Beschäftigten der DAK-G
1. März 2022:
Einmalzahlung für alle Beschäftigten (inkl. Teilzeit) und Azubis
bis inkl. Vergütungsgruppe 8: 1.000 Euro netto
ab Vergütungsgruppe 9: 750 Euro netto
für Auszubildende: 200 Euro netto
In der vorangegangen Verhandlungsrunde lag das Angebot bei 120 Euro für Beschäftigte bzw. 40 Euro für Azubis.
01. April 2022:
erstes Lohn-Plus
2,6 Prozent lineare Gehaltserhöhung
40 Euro mehr für Auszubildende
01. April 2023: zweites Lohn-Plus
weitere 1,4 Prozent lineare Gehaltserhöhung
noch mal 40 Euro mehr für Auszubildende
Laufzeit: 24 Monate
01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023
ver.di-Vorteilsregelung
2022 und 2023 jeweils einen zusätzlichen freien Tag für ver.di-Mitglieder
Voraussetzung: Die ver.di-Mitgliedschaft wird bis spätestens 01. Mai 2022 oder für 2023 zum 01. Mai 2023 nachgewiesen.
Erhöhung des Weihnachtsgeldes
in den ersten sechs Beschäftigungsjahren:
- auf 80 Prozent in 2022
- auf 100 Prozent für alle in 2023
Maßregelungsklausel
Trotz aller Unkenrufe: Für alle an den Streikmaßnahmen Beteiligten wird es auch dieses Mal keinen Gehaltsabzug und keine negativen Konsequenzen geben!
Gesundheitsförderung
Der Vorstand stockt die Gelder für die Gesundheitsförderung um rund eine Million Euro auf. In 2023 werden die bisherigen Inanspruchnahmen und die Rahmenbedingungen aus dem Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz gemeinsam mit ver.di evaluiert und ausgewertet.
Zulagenzahlung für höherwertige Tätigkeiten
Bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit von mehr als drei Wochen erhalten die Betroffenen eine persönliche Zulage in Höhe der Aufrückungszulage bis zur Vergütungsgruppe der zu vertretenden Tätigkeit.
Zusätzliche Regelungen für Auszubildende
Übernahme und Prüfungsvorbereitung
Tarifliche Übernahmeregelung
Prüfungsvorbereitung – ohne Notenklausel! Sofern Azubis durch die zuständige Stelle zur vorgezogenen Abschlussprüfung zugelassen werden, haben sie Anspruch auf alle internen Unterstützungsleistungen.
Endlich! Übernahme der Ausbildungskosten innerhalb der KIG Ausbildung
Erstattung der entstandenen Kosten für Fachliteratur und Druckerpauschale
Erstattung der entstandenen Fahrkosten für Hin- und Rückweg zur Berufsschule in Höhe der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse, sofern die Fahrtkosten zusätzlich entstehen
Übernahme der entstandenen Übernachtungskosten, sofern es keine Erstattungsmöglichkeiten über andere Kostenträger gibt (z. B. Kommune oder Bundesländer)! Detaillierte Infos zur Umsetzung folgen.
Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis ausführlich diskutiert und ihre Zustimmung erteilt. Im nächsten Schritt werden nun alle ver.di-Mitglieder online befragt. Dazu bekommt ihr in der kommenden Woche einen Link und seid herzlich zum Mitmachen eingeladen!
Quelle: https://nds-bremen.verdi.de/presse/pressemitteilungen vom 26.01.2022
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