Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Kabinett bringt Gesetzentwürfe zur Besoldungsanpassung und zur amtsangemessenen Alimentation niedersächsischer Beamtinnen und Beamten in den Landtag ein

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Kabinett bringt Gesetzentwürfe zur Besoldungsanpassung und zur amtsangemessenen Alimentation niedersächsischer Beamtinnen und Beamten in den Landtag ein

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung sowie einen weiteren zur Umsetzung von Anforderungen an die amtsangemessene Alimentation niedersächsischer Beamtinnen und Beamten gebilligt. Die Gesetzentwürfe werden nun unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung in den Landtag eingebracht.

>>>zum Gesetzentwurf

 

Die beiden Gesetzentwürfe sehen im Kern die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie weitere finanzielle Verbesserungen aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben für Beamtinnen und Beamte vor. Mit dem ersten Gesetzentwurf sollen die Ergebnisse der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder auch auf die niedersächsische Beamtenschaft übertragen werden. Vorgeschlagen wird die Anhebung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022. Die Anwärterbezüge würden zeitgleich um einen Festbetrag von 50,00 Euro ansteigen.

„Mit den beiden Gesetzentwürfen möchten wir eine angemessene Bezahlung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen sicherstellen und die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen würdigen“, so der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.

Mit dem Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung möchte die Niedersächsische Landesregierung ihre entsprechende Zusage anlässlich der Tarifverhandlungen Ende 2021 einlösen, die Finanzminister Hilbers als Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geführt hat. Unter dem damaligen Eindruck der wirtschaftlichen Belastung auch der öffentlichen Haushalte aufgrund der Corona-Pandemie konnte ein verantwortungsbewusster Tarifabschluss gefunden werden. Dieser schafft zum einen verlässliche Rahmenbedingungen für die öffentlichen Haushalte, drückt aber den Beschäftigten auch in finanzieller Hinsicht eine Wertschätzung aus.

Die Niedersächsische Landesregierung betrachtet jedoch auch die gegenwärtige Preisentwicklung infolge der Inflation mit großer Sorge. Sie setzt sich für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und damit auch der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ein.

Minister Hilbers: „Die Anpassung der Besoldung insgesamt leistet einen Beitrag, um die Folgen, die gerade die Bezieherinnen und Bezieher unterer und mittlerer Einkommen und Familien mit Kindern durch die außergewöhnlich hohe Inflation derzeit erleiden müssen, abzumildern. Damit wird die Landesregierung der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten gerecht.“

Die Orientierung von linearen Bezügeanpassungen an den jeweiligen Tarifergebnissen stellt sicher, dass sich die Bezahlung von Tarifbeschäftigten und von Beamtinnen und Beamten nicht ungerechtfertigt auseinanderentwickeln. Die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung und die Dauer und Stärke der weiteren Preisentwicklung infolge des Ukrainekriegs können nicht verlässlich vorhergesehen werden. Die Tarifvertragsparteien werden die Entwicklung auch künftig im Rahmen ihrer Verhandlungen berücksichtigen. Eine über die vorgeschlagene Bezügeanpassung hinausgehende Erhöhung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte gegenüber den Beschäftigten ist aus Gründen der Gleichbehandlung vor diesem Hintergrund nicht angezeigt.

Der zweite Gesetzentwurf soll die Alimentation der Beamtinnen und Beamten wieder auf ein angemessenes Maß anheben und so Vorgaben umsetzen, die dem Gesetzgeber aufgrund verfassungsgerichtlicher Entscheidungen aufgegeben wurden.

Dies betrifft zum einen die Vorgaben zum erforderlichen Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau und zum anderen die Alimentation von Beamtenfamilien mit Kindern.

Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben sehen eine Kombination verschiedener Bausteine vor. Diese sollen im Nachgang zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Hierzu erklärt Minister Hilbers: „Mit dem Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Alimentation wollen wir den Anforderungen, die das Verfassungsgericht an uns gestellt hat, gerecht werden. Daneben tragen wir dem inzwischen gewandelten Bild der Familie in der Gesellschaft Rechnung.“

Im Einzelnen geht es um die folgenden Maßnahmen:

Anhebung der jährlichen Sonderzahlung

Die Anhebung der jährlichen Sonderzahlung begünstigt alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger. Die jährliche Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1.200 Euro steigen. Für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500 Euro. Anwärterinnen und Anwärter sollen künftig 250 Euro erhalten.

Für das erste und zweite Kind sollen Beamtinnen und Beamte in Zukunft 250 Euro je Kind bekommen, für das dritte und jedes weitere 500 Euro.

Die erstmalige Auszahlung der erhöhten Sonderzahlung soll – wenn möglich – bereits zum 1. Dezember 2022 erfolgen.

Streichung der ersten Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7

Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der Besoldung zum stetig gesteigerten Niveau der Grundsicherung hat einen strukturellen Eingriff in das Besoldungsgefüge erforderlich gemacht. Daher soll für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 7 die erste Erfahrungsstufe zum 01.01.2023 entfallen.

Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags um 100 Euro

Ein weiterer Baustein soll den Familienzuschlag für erste und zweite Kinder in den Besoldungsgruppen bis A 9 der Laufbahngruppe 1 und für dritte und weitere Kinder in allen Besoldungsgruppen monatlich um 100 Euro je Kind erhöhen. Damit soll insbesondere Familien in den unteren Besoldungsgruppen eine besondere Förderung zuteilwerden. Durch den kinderbezogenen Familienzuschlag ab dem dritten Kind für alle Besoldungsgruppen soll dem damit einhergehenden gestiegenen Mehrbedarf Rechnung getragen und dieser teilweise ausgeglichen werden.

Familienergänzungszuschlag in den unteren Besoldungsgruppen

Die eben dargestellten Verbesserungen könnten in besonderen Familienkonstellationen, in denen etwa nur ein Elternteil verdient und mehrere Kinder vorhanden sind, nicht ausreichen, um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Abstand zwischen Grundsicherung und Alimentation zu genügen. Deshalb soll in das Besoldungsgesetz eine Regelung über einen Familienergänzungszuschlag aufgenommen werden, der immer dann zur Auszahlung kommt, wenn das gemeinsame Einkommen beider unterhaltspflichtiger Elternteile zur Wahrung des eben erwähnten Abstandes nicht ausreicht.

Dieser Ergänzungszuschlag stellt eine neue Form einer bedarfsorientierten Komponente der Besoldung zur Abgeltung besonderer Spitzenbelastungen bei Familien mit zwei oder mehr Kindern dar. Er stellt auf das gemeinsame Einkommen der Elternteile ab und bedeutet insofern eine Umkehr von der bisherigen Annahme, dass ein Elternteil allein zum Familienunterhalt beiträgt.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

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Hannvover und den schönsten Sehenswürdigkeiten des Landes Niedersahcsen: Heide Park Resort Soltau, Zoo Hannover, Serengeti Park Hodenhagen, Autostadt Wolfsburg, Vogelpark Walsrode, Herrenhäuser Gärten, Wildpark Lüneburger Heide, Gedenkstätte Bergen-Belsen, Schloss Marienburg, Schloss Bückeburg, Maschsee, Lüneburger Heide und dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.  

Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


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