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Kabinett bringt Gesetzentwürfe zur Besoldungsanpassung und zur amtsangemessenen Alimentation niedersächsischer Beamtinnen und Beamten in den Landtag ein
Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung sowie einen weiteren zur Umsetzung von Anforderungen an die amtsangemessene Alimentation niedersächsischer Beamtinnen und Beamten gebilligt. Die Gesetzentwürfe werden nun unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung in den Landtag eingebracht.
Die beiden Gesetzentwürfe sehen im Kern die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie weitere finanzielle Verbesserungen aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben für Beamtinnen und Beamte vor. Mit dem ersten Gesetzentwurf sollen die Ergebnisse der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder auch auf die niedersächsische Beamtenschaft übertragen werden. Vorgeschlagen wird die Anhebung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022. Die Anwärterbezüge würden zeitgleich um einen Festbetrag von 50,00 Euro ansteigen.
„Mit den beiden Gesetzentwürfen möchten wir eine angemessene Bezahlung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen sicherstellen und die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen würdigen“, so der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.
Mit dem Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung möchte die Niedersächsische Landesregierung ihre entsprechende Zusage anlässlich der Tarifverhandlungen Ende 2021 einlösen, die Finanzminister Hilbers als Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geführt hat. Unter dem damaligen Eindruck der wirtschaftlichen Belastung auch der öffentlichen Haushalte aufgrund der Corona-Pandemie konnte ein verantwortungsbewusster Tarifabschluss gefunden werden. Dieser schafft zum einen verlässliche Rahmenbedingungen für die öffentlichen Haushalte, drückt aber den Beschäftigten auch in finanzieller Hinsicht eine Wertschätzung aus.
Die Niedersächsische Landesregierung betrachtet jedoch auch die gegenwärtige Preisentwicklung infolge der Inflation mit großer Sorge. Sie setzt sich für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und damit auch der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ein.
Minister Hilbers: „Die Anpassung der Besoldung insgesamt leistet einen Beitrag, um die Folgen, die gerade die Bezieherinnen und Bezieher unterer und mittlerer Einkommen und Familien mit Kindern durch die außergewöhnlich hohe Inflation derzeit erleiden müssen, abzumildern. Damit wird die Landesregierung der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten gerecht.“
Die Orientierung von linearen Bezügeanpassungen an den jeweiligen Tarifergebnissen stellt sicher, dass sich die Bezahlung von Tarifbeschäftigten und von Beamtinnen und Beamten nicht ungerechtfertigt auseinanderentwickeln. Die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung und die Dauer und Stärke der weiteren Preisentwicklung infolge des Ukrainekriegs können nicht verlässlich vorhergesehen werden. Die Tarifvertragsparteien werden die Entwicklung auch künftig im Rahmen ihrer Verhandlungen berücksichtigen. Eine über die vorgeschlagene Bezügeanpassung hinausgehende Erhöhung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte gegenüber den Beschäftigten ist aus Gründen der Gleichbehandlung vor diesem Hintergrund nicht angezeigt.
Der zweite Gesetzentwurf soll die Alimentation der Beamtinnen und Beamten wieder auf ein angemessenes Maß anheben und so Vorgaben umsetzen, die dem Gesetzgeber aufgrund verfassungsgerichtlicher Entscheidungen aufgegeben wurden.
Dies betrifft zum einen die Vorgaben zum erforderlichen Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau und zum anderen die Alimentation von Beamtenfamilien mit Kindern.
Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben sehen eine Kombination verschiedener Bausteine vor. Diese sollen im Nachgang zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge ab dem 1. Januar 2023 gelten.
Hierzu erklärt Minister Hilbers: „Mit dem Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Alimentation wollen wir den Anforderungen, die das Verfassungsgericht an uns gestellt hat, gerecht werden. Daneben tragen wir dem inzwischen gewandelten Bild der Familie in der Gesellschaft Rechnung.“
Im Einzelnen geht es um die folgenden Maßnahmen:
Anhebung der jährlichen Sonderzahlung
Die Anhebung der jährlichen Sonderzahlung begünstigt alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger. Die jährliche Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1.200 Euro steigen. Für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500 Euro. Anwärterinnen und Anwärter sollen künftig 250 Euro erhalten.
Für das erste und zweite Kind sollen Beamtinnen und Beamte in Zukunft 250 Euro je Kind bekommen, für das dritte und jedes weitere 500 Euro.
Die erstmalige Auszahlung der erhöhten Sonderzahlung soll – wenn möglich – bereits zum 1. Dezember 2022 erfolgen.
Streichung der ersten Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7
Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand der Besoldung zum stetig gesteigerten Niveau der Grundsicherung hat einen strukturellen Eingriff in das Besoldungsgefüge erforderlich gemacht. Daher soll für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 7 die erste Erfahrungsstufe zum 01.01.2023 entfallen.
Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags um 100 Euro
Ein weiterer Baustein soll den Familienzuschlag für erste und zweite Kinder in den Besoldungsgruppen bis A 9 der Laufbahngruppe 1 und für dritte und weitere Kinder in allen Besoldungsgruppen monatlich um 100 Euro je Kind erhöhen. Damit soll insbesondere Familien in den unteren Besoldungsgruppen eine besondere Förderung zuteilwerden. Durch den kinderbezogenen Familienzuschlag ab dem dritten Kind für alle Besoldungsgruppen soll dem damit einhergehenden gestiegenen Mehrbedarf Rechnung getragen und dieser teilweise ausgeglichen werden.
Familienergänzungszuschlag in den unteren Besoldungsgruppen
Die eben dargestellten Verbesserungen könnten in besonderen Familienkonstellationen, in denen etwa nur ein Elternteil verdient und mehrere Kinder vorhanden sind, nicht ausreichen, um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Abstand zwischen Grundsicherung und Alimentation zu genügen. Deshalb soll in das Besoldungsgesetz eine Regelung über einen Familienergänzungszuschlag aufgenommen werden, der immer dann zur Auszahlung kommt, wenn das gemeinsame Einkommen beider unterhaltspflichtiger Elternteile zur Wahrung des eben erwähnten Abstandes nicht ausreicht.
Dieser Ergänzungszuschlag stellt eine neue Form einer bedarfsorientierten Komponente der Besoldung zur Abgeltung besonderer Spitzenbelastungen bei Familien mit zwei oder mehr Kindern dar. Er stellt auf das gemeinsame Einkommen der Elternteile ab und bedeutet insofern eine Umkehr von der bisherigen Annahme, dass ein Elternteil allein zum Familienunterhalt beiträgt.
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