Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Nebentätigkeitsrecht für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen

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Nebentätigkeitsrecht für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen

Das Nebentätigkeitsrecht des Landes Niedersachsen ist in den §§ 71a bis 77a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) geregelt.

>>>hier zur Nebentätigkeitsverordnung des Landes Niedersachsen (NNVO)

 

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

Die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten ist in Niedersachsen in § 73 NBG geregelt, die weitgehend der Bundesvorschrift (§ 65 BBG) entspricht. Anders als in der entsprechenden Bundesregelung verzichtet das NBG bislang auf die Formulierung „Zweitberuf“ als Versagungsgrund für eine Nebentätigkeitsgenehmigung.

Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten

Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten sind in den §§ 74 NBG und 74a Abs. 3 bis 5 NBG geregelt. Die Vorschriften stimmen inhaltlich weitgehend mit der entsprechenden Bundesregelung (§ 66 BBG) überein. Für Gutachtertätigkeiten gibt es in § 71b NBG weitere Bestimmungen. Für bestimmte genehmigungsfreie, aber entgeltliche Nebentätigkeiten besteht wie bei der entsprechenden Bundesregelung (66 Abs. 2 BBG) nach § 74 a Abs. 3 S. 1 NBG eine Anzeigepflicht. Tätigkeiten, für die das Entgelt 250 Euro nicht übersteigt, sind jedoch gemäß § 74 a Abs. 3 S. 2 NBG von der Anzeigepflicht ausgenommen. Der § 74 a Abs. 3 S. 3 NBG normiert zudem eine erweiterte Anzeigepflicht auch für genehmigungsfreie entgeltliche Nebentätigkeiten. Danach hat der Beamte seinen Dienstvorgesetzten unverzüglich darüber zu informieren, wenn das aus der Nebentätigkeit er zielte Entgelt im Kalenderjahr ein Drittel der Freibeträge aus § 75a Abs. 2 NBG überschreitet. Ab gestuft nach Besoldungsgruppen ergibt sich somit eine Anzeigepflicht bei Überschreiten folgender Einkünfte aus genehmigungsfreien Nebentätigkeiten:

Dienstlich veranlasste Nebentätigkeiten und Rückgriffshaftung

Die Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn ist in § 72 NBG geregelt, der sich weitgehend an der Bundesregelung (§ 64 BBG) orientiert. Allerdings wird in der Landesvorschrift auf das Verlangen des Dienstvorgesetzten abgestellt (und nicht auf die oberste Dienstbehörde). Außerdem enthält § 72 NBG einen Verweis auf § 1a NBG. Dort wird der Begriff „Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst“ verwendet. Hierdurch werden im Prinzip andere Tätigkeiten den geregelten Nebentätigkeiten gleichgestellt, sofern ein dringendes öffentliches Interesse die Übertragung der Nebentätigkeit erfordert. Die Formvorschrift des § 72 S. 3 NBG postuliert für das Verlangen des Dienstvorgesetzten die Schriftform.

Einkünfte, die aus dienstlich veranlassten Nebentätigkeiten erzielt werden, müssen an den Dienstherrn abgeführt werden, soweit sie die in § 75a Abs. 2 S. 1 NBG geltenden Freibeträge übersteigen (vgl. beim Bund § 6 BNV). Nach dieser Landesregelung gelten in Niedersachsen folgende Freibeträge pro Kalenderjahr, abgestuft nach Besoldungsgruppen:


Die Haftung des Beamten bei Regressansprüchen im Zusammenhang mit dienstlich veranlassten Nebentätigkeiten ist in § 76 NBG geregelt. Die Vorschrift entspricht weitgehend der Regelung des Bundes (§ 67 BBG). Abweichend vom Bund hat Niedersachsen den Begriff „auf Weisung“ ins Gesetz geschrieben.

Inanspruchnahme dienstlicher Infrastruktur

Die Inanspruchnahme dienstlicher Infrastruktur für Nebentätigkeiten ist in § 75c NBG geregelt. Details zum Nutzungsentgelt bei ärztlicher Nebentätigkeit im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sind im Nutzungsentgeltrunderlass (NutzEntgRde) geregelt.

Nebentätigkeiten von Ruhestandsbeamten und Versorgungsempfängern

§ 77 a NBG regelt die Nebentätigkeit von Ruhestandsbeamten und Versorgungsempfängern. Er stimmt mit der Bundesregelung (§ 69a BBG) überein.

Nebentätigkeitsregelungen in Niedersachsen und beim Bund 


 

Aus dem Landtag:

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung

Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) und Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung

Thema:
Verdienen niedersächsische Vollzugsbeamte genug?

Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 02.12.2019 - Drs. 18/5251 an die Staatskanzlei übersandt am 03.12.2019

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.12.2019

Vorbemerkung des Abgeordneten
Am 27.11.2019 berichtete die BILD-Zeitung, dass in Baden-Württemberg jeder sechste Polizist einen Nebenjob habe. Gründe dafür seien u. a. die hohen Mieten in den Großstädten und Fahrtkosten vom Wohnort zum Arbeitsplatz. „Die aktuell meisten Nebentätigkeiten üben Polizeivollzugsbeamte mit der Besoldungsstufe A 9 (2 729 bis 3 535 Euro Monatsgehalt) aus, gefolgt von A10-Beamten (2 922 bis 3 960 Euro Monatsgehalt)“ (BILD, 27.11.2019).

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig und kann untersagt werden, soweit sie geeig-net ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen (§ 73 NBG).

Vorbemerkung der Landesregierung

Seit April 2009 sind in Niedersachsen Nebentätigkeiten nicht mehr genehmigungs-, sondern nur noch anzeigepflichtig, § 40 des Beamtenstatusgesetzes i. V. m. §§ 70 ff. des Niedersächsischen Beamtengesetzes. Dabei genügt die einmalige Anzeige pro Nebentätigkeit. Die Beamtin oder der Beamte darf diese nur dann nicht oder nicht mehr ausüben, wenn dies ausdrücklich untersagt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Nebentätigkeit einen bestimmten zeitlichen Umfang übersteigt. Eine Anzeige über die Beendigung einer Nebentätigkeit ist nicht erforderlich.

>>>Die gesamte Drucksache finden Sie hier


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland und den Nachbarstaaten Österreich, Schweiz oder Italien. Aber unser Urlaubsverzeichnis stellt vor allem die Gastgeber rund um die Landeshauptstadt Hannover sowie die Städte Bremen und Bremerhaven in den Mittelpunkt.

Hannvover und den schönsten Sehenswürdigkeiten des Landes Niedersahcsen: Heide Park Resort Soltau, Zoo Hannover, Serengeti Park Hodenhagen, Autostadt Wolfsburg, Vogelpark Walsrode, Herrenhäuser Gärten, Wildpark Lüneburger Heide, Gedenkstätte Bergen-Belsen, Schloss Marienburg, Schloss Bückeburg, Maschsee, Lüneburger Heide und dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.  

Sehenswürdigkeiten Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das kleinste deutsche Bundesland und bestechen durch eine einzigartige Mischung aus historischem UNESCO-Welterbe und modernsten maritimen Erlebniswelten. Während Bremen mit seiner traditionsreichen Altstadt verzaubert, punktet die Seestadt Bremerhaven mit spektakulären Museen direkt an der Wesermündung.

Hier ist die Übersicht der besten Sehenswürdigkeiten für beide Städte:
- Bremens Zentrum lässt sich hervorragend zu Fuß erkunden und besticht durch jahrhundertealte Geschichte.
- Bremer Marktplatz & Rathaus: Das prachtvolle Rathaus im Stil der Weserrenaissance und die über 600 Jahre alte Roland-Statue gehören zum UNESCO-Welterbe und symbolisieren die Unabhängigkeit der Stadt.

- Die Bremer Stadtmusikanten: Die weltberühmte Bronzestatue von Gerhard Marcks steht an der Westseite des Rathauses. Tipp: Das Berühren der Eselbeine mit beiden Händen bringt Glück!

- Das Schnoorviertel: Bremens ältestes Stadtviertel zieht sich mit seinen winzigen, bunten Fachwerkhäusern aus dem 15. bis 18. Jahrhundert wie an einer Schnur aufgereiht durch schmale Gassen.

Die Böttcherstraße
Eine rund 100 Meter lange Straße, die in den 1920er Jahren als expressionistisches Gesamtkunstwerk erbaut wurde. Hier befindet sich auch das berühmte Glockenspiel.

Stadt Bremen
Die lebendige Promenade an der Weser lädt mit zahlreichen Biergärten, Restaurants und historischen Schiffen zum Verweilen ein.

Ein interaktives Science Center in Form eines silbernen Wals, in dem man Wissenschaft mit allen Sinnen erleben kann.

Die Attraktionen Bremerhavens konzentrieren sich vor allem in den modernen Havenwelten direkt am Deich.

Eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt, bei der Besucher eine Reise entlang des achten Längengrades antreten und verschiedene Klimazonen hautnah spüren (von der Antarktis bis Niger).

Deutsches Auswandererhaus: Ein emotionales, preisgekröntes Erlebnismuseum, das die Geschichte von über 7 Millionen Menschen nachzeichnet, die über Bremerhaven nach Übersee auswanderten.

Deutsches Schifffahrtsmuseum & Museumshafen: Das Leibniz-Institut beleuchtet die deutsche Schifffahrtsgeschichte und bietet im angrenzenden Hafenbecken begehbare historische Schiffe.

Zoo am Meer: Der kleinste wissenschaftlich geleitete Zoo Europas ist auf nordische und im Wasser lebende Tierarten (wie Eisbären, Pinguine und Robben) spezialisiert.
Aussichtsplattform SAIL City: Vom Dach des Hotels bietet sich in 86 Metern Höhe ein spektakulärer Panoramablick über die Stadt, die Weser und die Überseehäfen. Neuerdings gibt es hier für Adrenalin-Fans auch eine High Swing Riesenschaukel.

Schaufenster Fischereihafen
Eine historische Fischpackhalle, die heute eine bunte Meile aus Fischrestaurants, Räuchereien und maritimen Events bildet.


UT 20210802 / 20200421

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