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Niedersachsen

 

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger

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09.02.2022

Das Tarifergebnis für Beschäftigten der Länder wird für niedersächsische Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übernommen.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder haben die Tarifvertragsparteien eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro für Beschäftigte beschlossen; Auszubildende erhalten 650 Euro. Diese einmalige Corona-Sonderzahlung wird auf die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen sowie auf Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen übertragen. Sie wird im Abrechnungsmonat März 2022 steuerfrei gezahlt.

Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine Sonderzahlung des Dienstherrn, die im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuer­gesetzes zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen gewährt wird und vor diesem Hintergrund steuerfrei bleibt. Bei Teilzeitbeschäftigung oder begrenzter Dienstfähigkeit wird die Corona-Sonderzahlung entsprechend anteilig gewährt. Maßgebend für die Höhe der Sonderzahlung sowie für die Berechnung einer anteiligen Sonderzahlung sind die am 29. November 2021 vorliegenden Verhältnisse.

Versorgungsempfänger/innen erhalten die Zulage nicht. Denn sie dient als Ausgleich für erhöhte persönliche Belastungen durch am Arbeitsplatz und auf den Arbeitswegen erforderliche Schutzmaßnahmen und eventuelle Beeinträchtigungen durch das Homeoffice. Zudem kam es für viele Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger während der Pandemiezeit zu Mehrbelastungen durch ein erhöhtes Arbeitspensum bei gleichzeitiger Einschränkung der persönlichen Freiheit. Häufig ergaben sich erschwerte Bedingungen insbesondere wegen der Unwägbarkeiten im familiären Bereich (Kindergarten- und Schulschließungen, unabwendbare Quarantänezeiten für Kinder). Eine ver­gleichbare Belastung war bei Versorgungsempfän-ger/innen  in der Regel nicht gegeben. Eine Sonder-zahlung für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zum Ausgleich pandemie-bedingter Erschwernisse erfolgt daher sowohl beim Bund als auch bei den Bundesländern nicht.

Die Linearanpassung aus dem Tarifergebnis wird wirkungsgleich für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übernommen. Die dynamischen Bezügebestandteile, insbesondere die Grundgehälter, der Familienzuschlag und dynamische Zulagen, steigen zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent.

 
     
 

Der niedersächsische Finanzminister kündigte an, das Tarifergebnis inhalts- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Beamten zu übernehmen.

Die Versorgungsempfänger/innen sollen an der linearen Erhöhung teilhaben, aber nicht die Corona-Prämie einmbezogen werden.

 
     

 

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GV 20220301 / 20220124 / 20200408

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