Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz: § 29 Einberufung der Personalratssitzungen

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte) von Niedersachsen)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte von Niedersachsen geeignet: Themen der Bücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

§ 29 Einberufung der Personalratssitzungen

(1) Spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des neu gewählten Personalrats zur Vornahme der nach § 28 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahlen einzuberufen und die Sitzung zu leiten, bis der Personalrat aus seiner Mitte ein Mitglied für die Leitung der Wahl bestellt hat.

(2) Die oder der Vorsitzende des Personalrats beraumt die weiteren Sitzungen an, setzt die Tagesordnung fest, lädt die Mitglieder des Personalrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung ein und leitet die Verhandlungen.

(3) Auf Verlangen

1. eines Viertels der Mitglieder des Personalrats,
2. der Vertretung einer Gruppe,
3. der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder
4. der Dienststelle

ist innerhalb von zwei Wochen eine Sitzung anzuberaumen und der Gegenstand, der behandelt werden soll, auf die Tagesordnung zu setzen.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Niedersachsen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um die Landeshauptstadt Hannvover und den schönsten Sehenswürdigkeiten des Landes Niedersahcsen: Heide Park Resort Soltau, Zoo Hannover, Serengeti Park Hodenhagen, Autostadt Wolfsburg, Vogelpark Walsrode, Herrenhäuser Gärten, Wildpark Lüneburger Heide, Gedenkstätte Bergen-Belsen, Schloss Marienburg, Schloss Bückeburg, Maschsee, Lüneburger Heide und dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.  


mehr zu: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-niedersachsen.de © 2024